|  | Neue 
				GmbH | Englische Limited | 
			
				| Mindestkapital | 10.000 EUR oder ohne bestimmtes 
				Kapital bei der so genannten "haftungsbeschränkten 
				Unternehmereigenschaft" | Ab ein engl. Pfund. | 
			
				| Gründungskosten | Nach 
				Beratungs- und Gestaltungsbedarf oder mit 
				Standardgründungssatzung nur Beglaubigung der Unterschrift | Ca. 500,- EUR und 
				zusätzlich jährliche Folgekosten der Verwaltung und 
				Administration des engl. Firmensitzes. | 
			
				| Eintragung im Handelsregister | künftig 
				vereinfacht und schneller | Gründung in England 
				und Eintragung der deutschen Niederlassung in das deutsche 
				Handelsregister. | 
			
				| Haftung 
				der Gesellschafter | beschränkt auf das übernommene Stammkapital | Haftung nach 
				englischem Recht, u.a. bei Vermögensgefährdung und Verstoß gegen 
				Formalien. | 
			
				| Bonitätsansehen / Bankkredite | Rechtsform akzeptiert; in der Regel Forderung nach privater  
				Gesellschafterbürgschaft. | Rechtsform kritisch 
				betrachtet; in der Regel Forderung nach privater  
				Gesellschafterbürgschaft. |