Wir beraten Franchise-Geber und
Franchise-Nehmer bei ihren vertraglichen Beziehungen unter den Besonderheiten
des Franchise-Systems.
Neben der
Beratung bei
Gestaltung und Durchführung von Franchise-Vereinbarungen haben wir unsere
Beratungskompetenz insbesondere auf die Abwicklung bei Vertragsbeendigung (z.B.
zu Kündigung, Ausgleichsanspruch, Wettbewerbsverbot, Vertragsübertragung)
spezialisiert.