Der Bundestag hat einer grundlegenden Reform des
Versicherungsvertragsrechts zugestimmt. Die Neuregelungen verbessern vor
allem den Verbraucherschutz. Sie erhöhen die Transparenz beim Abschluss
von Versicherungsverträgen. Versicherungsvertreter müssen künftig
umfassender beraten als bisher bei Bedarf auch noch während des
laufenden Vertrags.
Die Modernisierung des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) setzt
Forderungen von Verbraucherschützern und der obersten deutschen Gerichte
um. In zwei Entscheidungen hatten der Bundesgerichtshof und das
Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im Jahr 2005 zu Verbesserungen
beim Verbraucherschutz aufgefordert.
Bessere Beratung, mehr Informationen
In Zukunft sind Versicherer zu einer umfassenden Beratung verpflichtet.
Sie müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages über
die einzelnen Vertragsbestimmungen informieren. Die Vertragsunterlagen
müssen so rechtzeitig zur Verfügung stehen, dass sie eingehend geprüft
werden können.
Auch im laufenden Vertragsverhältnis kann der Versicherer zu weiteren
Beratungsgesprächen verpflichtet sein. Diese Beratungsgespräche sind zu
dokumentieren. Das soll dem Versicherten im Streitfall die Beweisführung
erleichtern. Verletzen Versicherer oder Vermittler ihre
Beratungspflichten, sind sie dem Versicherten zum Schadensersatz
verpflichtet.
Gerechtere Risikoverteilung
Neu ist auch, dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss nur noch
solche Umstände anzeigen muss, nach denen der Versicherer gefragt hat.
Damit trägt nicht mehr allein der Versicherte das Risiko dafür,
erforderlichen Angaben unterlassen zu haben.
Verletzt ein Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seine Pflichten
aus dem Versicherungsvertrag, so gilt nicht mehr das
Alles-oder-Nichts-Prinzip. Bislang wurde dem Versicherten bei grober
Fahrlässigkeit die Versicherungsleistung vollständig versagt. Künftig
kann die Leistung der Versicherung nur noch gekürzt werden: je nachdem,
wie schwer das Verschulden des Versicherten wiegt.
Modernisierung der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist ein wichtiger Baustein der privaten
Altersvorsorge. Auch in diesem Bereich erhalten die Verbraucher mehr
Rechte. So werden Versicherte künftig angemessen an den so genannten
stillen Reserven beteiligt, die mit ihren Versicherungsbeiträgen
erwirtschaftet wurden.
Ferner wurde eine eindeutige und transparente Berechnung des
Rückkaufswerts von Lebensversicherungen gesetzlich verankert.
Auch dieser Teil der Reform geht unter anderem auf die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zurück.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Es gilt für alle nach
diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Auf laufende Verträge findet
bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht Anwendung. Danach gilt auch für
diese Verträge das neue Recht.