Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über verbraucherrelevante
Änderungen zum 1. Januar 2007:
1. Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der
Kranken- und Pflegeversicherung 2007
Neue Versicherungspflichtgrenze:
3.975 Euro/Monat (47.700 Euro/Jahr) (2006: 3.937,50 Euro/Monat, 47.250
Euro/Jahr)
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem
Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der
Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren (PKV-Versicherte),
gilt 2007 für die Versicherungspflicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze
von 42.750 Euro/Jahr (Ost und West). Dieser Wert ist identisch mit der
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße in der Kranken- und
Pflegeversicherung bleiben 2007 unverändert. Die
Beitragsbemessungsgrenze beträgt 3.562,50 Euro/Monat (42.750 Euro/Jahr).
Die Bezugsgröße in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
beträgt 2.450 Euro/Monat (29.400 Euro/Jahr).
2.Änderung des Vertragsarztrechts
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) sieht zahlreiche
Erleichterungen der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringung vor.
Ärztinnen und Ärzte haben in Zukunft mehr Möglichkeiten, zu entscheiden,
wo und wie sie ihre ärztliche Tätigkeit ausüben. Darüber hinaus enthält
das Gesetz Neuregelungen, die dazu dienen, regionalen
Versorgungsproblemen entgegenzuwirken. Im Einzelnen enthält das Gesetz
folgende Regelungen:
- der Versorgungsauftrag, der aus der Zulassung resultiert, kann auf die
Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit beschränkt werden (sog.
Teilzulassung),
- Vertragsärzte haben die Möglichkeit, gleichzeitig auch als angestellte
Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten,
- die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten werden
verbessert,
- die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von
55 Jahren wird ganz aufgehoben,
- die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68
Jahren wird in unterversorgten Gebieten aufgehoben,
- die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten