Artikel Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 13.12.2005:
Mit dem heute vom Kabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf wird die Künstlersozialversicherung
gestärkt. Das Gesetz stellt Beitrags- und Abgabegerechtigkeit her und
stabilisiert damit die finanziellen Grundlagen der
Künstlersozialversicherung.
Die Künstlersozialversicherung bezieht freiberufliche Künstler und
Publizisten in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Kranken-,
Pflege- und Rentenversicherung ein. Finanziert wird sie rund zur Hälfte
über Beiträge der Versicherten, zu ca. 30 Prozent über die
Künstlersozialabgabe der Verwerter und zu rund 20 Prozent über einen
Bundeszuschuss.
Aufgrund der stark gestiegenen Zahl an Versicherten hat sich der
Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung in den letzten Jahren
erheblich erhöht. Deshalb müssen ihre finanziellen Grundlagen verbessert
werden.
Auf der Versichertenseite wird mit dem Gesetz ein neues Instrument zur
wirksameren Erfassung der gemeldeten Einkommen der versicherten Künstler
und Publizisten geschaffen. Die bisherige Prüfpraxis durch die
Künstlersozialkasse wird durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung
einer jährlich wechselnden Stichprobe der Versicherten verstärkt. Die
Befragten geben ihr tatsächliches Einkommen der vergangenen vier Jahre
sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw.
nicht-publizistischer Tätigkeit an. Das jährliche Schätzverfahren zur
Beitragsbemessung, das wegen der schwankenden Einkommen der
freiberuflichen Künstler und Publizisten notwendig bleibt, wird durch
die Befragung der Versicherten sinnvoll ergänzt. So wird
Beitragsgerechtigkeit hergestellt.
Auf der Verwerterseite bedeutet Abgabegerechtigkeit, dass möglichst alle
abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch tatsächlich
entrichten, damit der entsprechende Satz auf möglichst niedrigem Niveau
bleiben kann; vom nächsten Jahr an wird der Künstlersozialabgabesatz 5,1
Prozent betragen und damit gegenüber 2006 um 0,4 Prozent abgesenkt. Die
Künstlersozialkasse kann die Abgabe mit ihren Mitteln nicht vollständig
durchsetzen. Diese Aufgabe wird deshalb auf die Prüfdienste der
Deutschen Rentenversicherung übertragen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft bereits heute alle Arbeitgeber in
Deutschland auf ihre Abgabepflicht gegenüber der Sozialversicherung -
auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit. In diesem
Rahmen wird die Rentenversicherung künftig zusätzlich feststellen, ob
und in welcher Höhe ein Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig ist.
Die Neuregelung ermöglicht eine vollständige Prüfung der Abgabepflicht.
Sie leistet auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung, weil künftig
beide Prüfungen zusammengefasst erfolgen.
Der Gesetzentwurf enthält somit einen ausgewogenen Mix von Maßnahmen,
der sowohl die Belange der Versicherten als auch der Verwerter
berücksichtigt. Der Entwurf wurde im Dialog mit den Vertretern der
Künstler und Publizisten sowie der abgabepflichtigen Verwerter
erarbeitet. Damit steht die Künstlersozialversicherung auch in der
Zukunft auf finanziell solider Grundlage und leistet ihren wichtigen
Beitrag für die Entwicklung des Kulturstandorts Deutschland.