IHK-Steuerinfo im Mai, IHK
Frankfurt vom 19.05.2004:
1.
Umsatzsteueridentifikationsnummern
(USt-IdNr.) aus den Beitrittsländern
müssen übergangsweise nicht überprüft werden
Falls
Unternehmen aus den Beitrittsländern noch keine
Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen oder eine Überprüfung
der Nummer noch nicht möglich ist, legt ein
Schreiben des Bundesfinanzministeriums
fest, dass für Lieferungen, die zwischen dem 1. Mai und dem 1.
August durchgeführt werden,
-
bei
fehlender USt-IdNr. ersatzweise eine Erklärung des
Handelspartners genügt, dass eine USt-IdNr. beantragt wurde und
dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen,
-
bei
vorhandener Nummer, aber fehlender Bestätigung durch das
Bundesamt für Finanzen die Anforderung einer qualifizierten
Bestätigung genügt.
Bei neuen
Geschäftsbeziehungen ist eine elektronische Kontrolle der
USt-IdNr. zu empfehlen.
Hierfür gibt es zwei Adressen:
http://www.bff-online.de/ust/useg/ustidbs.php
(Bundesamtes für Finanzen) und
http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm
(Europäische Kommission).
2.
Adressen für
die steuerliche Anmeldung und Vorsteuervergütung in den
Beitrittsländern
In allen
Beitrittsstaaten außer Malta ist schon für das Jahr 2003 eine
Erstattung der örtlichen Umsatzsteuer möglich. Dies ist
ersichtlich aus der neuen Liste der Gegenseitigkeit des
Bundesfinanzministeriums. Sie steht als Download auf den
Internetseiten des BMF und des
Bundesamtes für Finanzen
zur Verfügung. Die zuständigen Stellen für die
Vorsteuervergütung in den Beitrittsländern sind auf den
Internetseiten des
Bundesamtes für Finanzen
abrufbar. Die zuständigen Stellen für die steuerliche
Registrierung sind ebenfalls beim
Bundesamt für Finanzen
(pdf-Datei) verfügbar.
3.
Zusammenfassende Meldung elektronisch möglich
Unternehmen
können die Zusammenfassende Meldung (ZM) jetzt auch elektronisch
abgeben. Voraussetzung ist die Abgabe einer Teilnehmererklärung.
Der Vordruck kann auf den Internetseiten des
Bundesamtes für Finanzen
heruntergeladen werden.
.......
http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Steuern-.376.24060/Artikel/index.htm
http://www.bff-online.de/ust/ustv/ustverg/index.html
http:/www.bff-online.de/ust/ustv/ustverg/index.html
http://www.bff-online.de/ust/USt_Rahmendaten.pdf
http://www.bffonline.de/ust/useg/VeA.html
(Quelle:
IHK-Steuerinfo im Mai (Be))