 | Urlaub |
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Nach dem
Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und
arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
Im Bundesurlaubsgesetz ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen für das
Kalenderjahr vorgeschrieben.
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