 | Änderungskündigung |
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Der Arbeitgeber kann arbeitsvertragliche
Vereinbarungen nicht einfach einseitig abändern. Wenn der Arbeitnehmer
einer gewünschten Änderung nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis deshalb nur insgesamt kündigen und gleichzeitig
anbieten, dass das Arbeitsverhältnis unter neuen Bedingungen fortgeführt
wird (sog. Änderungskündigung).
Die Änderungskündigung schützt den Arbeitnehmer in dieser Situation also
vor dem vollständigen Verlust des Arbeitsplatzes. Die Änderungskündigung
stellt jedoch einen Eingriff in die Rechtsphäre des Arbeitnehmers dar.
Er kann das Änderungsangebot annehmen, das Änderungsangebot ablehnen
oder das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen. In der
letztgenannten Variante kann er die Berechtigung der Änderung der
Arbeitsbedingungen durch die Erhebung einer sogenannten
Änderungskündigungsschutzklage überprüfen lassen.
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